Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand/Gültigkeit: Jänner 2022
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten in der am Tag der Bestellung gültigen Fassung für sämtliche Kaufverträge über Sonnenschutzprodukte zwischen der Lipowec und ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit der Abgabe seiner Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen des KSchG) ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Lipowec behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. Alle Angebote der Lipowec (Prospekte, Kataloge, Preislisten, Webshop…) sind freibleibend und als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, selbst ein Angebot zu legen. Durch das Absenden einer Online-Bestellung (d.h. durch die Auswahl des Produkts, das Ausfüllen der abgefragten Daten und das Bestätigen der Bestellung durch den Kunden durch Klick auf die Befehlsschaltfläche „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ über das auf der Webseite von Lipowec zur Verfügung gestellte Online-Formular), durch eine Bestellung per E-Mail, Fax oder Post sowie durch eine telefonische Bestellung stellt der Kunde ein verbindliches Angebot, welches erst von Lipowec angenommen werden muss.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch Lipowec zustande. Dies geschieht durch die Absendung einer entsprechenden E-Mail, die den Kunden darüber informiert, dass die betreffende Bestellung einen neuen Status aufweist und „in Bearbeitung“ ist oder unmittelbar durch Absendung der bestellten Ware. Lipowec ist nicht verpflichtet, ein Angebot des Kunden anzunehmen. Gegebenenfalls wird Lipowec den Kunden unverzüglich darüber informieren. Ein Vertrag über Waren kommt durch tatsächliche Lieferung der bestellten Ware zustande, wobei hier eine automatisierte Bestätigung über das Einlangen einer Bestellung (d.h. des Angebots des Kunden) keine Annahmeerklärung ist.
§ 3 Vertragssprache
Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in deutscher Sprache angeboten.
§ 4 Vertragstextspeicherung
Lipowec speichert den Vertragstext und sendet den Kunden die jeweiligen Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit hier auf dieser Seite eingesehen sowie über „Inhalt drucken“ am Ende der Seite ausgedruckt werden. Registrierte Kunden des Onlineshops können vergangene Bestellungen in ihrem Kundenkonto einsehen. Die Bestelldaten jener Kunden des Onlineshops, die ihre Bestellung mittels der Funktion „als Gast bestellen" ohne Kundenkonto abgeben, sind aus Sicherheitsgründen nicht über das Internet zugänglich.
§ 5 Preise
(1) Grundsätzlich gilt jener Kaufpreis für die bestellten Waren als vereinbart, der sich aus den aktuellen Prospekten, Katalogen, Preislisten, Webshop und ähnlichen Publikationen der Lipowec ergibt.
(2) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Tagesbruttopreise “ab Werk” einschließlich der österreichischen gesetzlichen Umsatzsteuer von 20 %. Der Versand von Produkten aus dem Onlineshop Schattenmeister.at innerhalb Österreichs und nach Deutschland ist kostenlos.
(3) Die Preise sind unter der Annahme erstellt, dass die erforderlichen Stromanschlüsse bzw. Fundamente vom Auftraggeber veranlasst und die Kosten dieser Arbeiten vom Auftraggeber getragen werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Arbeiten ohne Unterbrechungen durchgeführt werden können.
(4) Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarungen nach tatsächlichem Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird. Die im Angebot genannten Preise sind freibleibend und unverbindlich.
(5) Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen auch diese zu Lasten des Bestellers. Die Preise für die angebotenen Lieferungen und Leistungen enthalten nicht Kosten, die von Dritten verrechnet werden.
§ 6 Lieferbedingungen
(1) Die jeweilige Lieferzeit beziehungsweise die jeweilige Lieferfrist ist abhängig vom jeweils gewählten Produkt. Sie ist im Onlineshop auf der jeweiligen Produktseite ersichtlich bzw. ergibt sich aus den gemachten Angaben im entsprechenden Angebot. Sollten wir - etwa aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Ware - eine Bestellung nicht annehmen können, teilen wir dies dem Kunden unverzüglich mit.
(2) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben durch den Kunden trägt dieser alle daraus entstehenden Kosten.
(3) Innerhalb Österreichs und nach Deutschland fallen keine Versandkosten an. Somit betragen die Porto-/Versandkosten innerhalb Österreichs und nach Deutschland EUR 0,- inkl. Ust.
§ 7 Schutz von Plänen und Unterlagen
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Kataloge, Muster oder Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
§ 8 Montage/Service
(1) Sämtliche elektrische Anschlüsse, Verkabelungen oder Fundamente sind vom Kunden bauseits nach unseren Plänen auszuführen oder ausführen zu lassen. Ist die Montage unserer Produkte an der Fassade nur von außen möglich, so gelten nachstehende Bedingungen: ab einer Höhe von 4 m Fensteroberkante sind Gerüste oder Steiger vom Kunden kostenlos bereitzustellen. Wenn bei einem Neuauftrag das Gerüst oder der Steiger vereinbarungsgemäß vom Kunden bereitzustellen war, so sind allfällige Gerüst- oder Steigerkosten auch zur Behebung von Mängeln - sowohl im Rahmen der Gewährleistung, wie auch im Rahmen des Schadenersatzes - vom Kunden zu tragen.
(2) Wenn der Kunde trotz Verständigung oder Terminvereinbarung nicht anwesend ist und die Arbeiten dadurch nicht durchgeführt werden können, sind wir berechtigt, den jeweils geltenden Pauschalsatz für die Wegzeit zu verrechnen. Bei der Angebotslegung wird davon ausgegangen, dass die Ausführung der Arbeiten ohne Unterbrechung erfolgen kann. Mehrkosten infolge verursachter Montageverzögerungen oder -unterbrechungen, zusätzliche An- und Abreisezeiten sowie unvorhersehbare Montageerschwernisse werden gesondert verrechnet.
(3) Die Verrechnung der Montagezeiten erfolgt im 30-Minuten-Takt. Dabei wird jede angefangene halbe Stunde als Verrechnungsmaß herangezogen (zählt pauschal als 30-Minuten-Montagezeit) und zur Gesamt-Montagezeit akkumuliert.
§ 9 Farbtöne, Ausführung, Markisenstoffe
(1) Farbabweichungen, kleine Oberflächenschäden oder sonstige Abweichungen - soweit sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind - gelten nicht als Mängel. Für die richtige Auswahl von Farben haftet allein der Auftraggeber, unsere Mitarbeiter geben nur Beschreibungen der zum Verkauf stehenden Materialien ab. Bei Markisen können aus fertigungstechnischen Gründen zwischen einzelnen Stoffbahnen geringfügige Farbabweichungen auftreten. Lipowec übernimmt nur die Haftung für die fachliche Ausführung der Montage.
(2) Markisenstoffe sind an den Nähten doppelt zusammengelegt, während der Tuchaufrollung entstehen unterschiedliche Ballendurchmesser, die dabei auftretenden Spannungen im Gewebe können zu Wellenbildungen der Stoffbahnen im Bereich der Nähte, in der Mitte und an den Seitenkanten führen. Bei einer Nutzung der Markise bei leichtem Regen oder hoher Feuchtigkeit kann diese Wellenbildung verstärkt werden, des weiteren können beim Einfahren der Markise, vor allem bei dunkleren Farben, Knickfalten im Tuch entstehen. Die oben genannten Veränderungen des Markisentuches sind typisch für Markisenstoffe, haben keinen Einfluss auf die Nutzung und sind keine Grundlage einer Reklamation.
(3) Es gelten die Richtlinien zur Beurteilung von konfektionierten Markisentüchern lt. der Industrievereinigung Rollladen-Sonnenschutz-Automation (IVRSA), welche hier als Download verfügbar sind.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Bei Warenrücknahmen sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationskosten zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Ist der Kunde Verbraucher oder ein Unternehmer, zu dessen Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie nicht verkaufen, verleihen oder verschenken. Der Kunde trägt mit Übernahme der Ware durch ihn oder einen von ihm bestimmten Dritten das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung, außer er hat die Art der Beförderung nicht wie von Lipowec vorgeschlagen gewählt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzunehmen, dies gilt auch dann, wenn die Waren von uns montiert wurden. Der Kunde gibt hiermit sein Einverständnis zur Demontage.
§ 11 Zahlungsbedingungen
(1) Sie können wahlweise per Vorauskasse oder PayPal bezahlen.
(2) Die Verrechnung erfolgt in Euro.
(3) Die gesetzlichen (Verzugs)Zinsen nach § 1333 Abs. 1 ABGB betragen für Nicht-Kaufleute gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB 4% jährlich. Nach § 1333 Abs. 2 ABGB betragen die gesetzlichen Verzugszinsen „zwischen Unternehmern aus unternehmerischen Geschäften" (= zweiseitige Handelsgeschäfte) 8% „über dem Basiszinssatz“. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, sämtliche der Lipowec durch diesen Zahlungsverzug entstehenden und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich Lipowec vor.
(4) Reaktionszeit bei Reklamationen: Anfragen werden innerhalb von 2 Werktagen beantwortet.
§ 12 Gewährleistung und Garantie
(1) Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen (24 Monate ab Warenerhalt). Kommt ein Austausch oder eine Verbesserung nicht in Betracht (nicht möglich, zu hoher Aufwand, unzumutbar, Fristverzug), dann hat der Käufer Anspruch auf Preisminderung bzw., wenn der Mangel nicht geringfügig ist, Aufhebung des Vertrages (Wandlung). Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den Kunden, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist ausgeschlossen.
(2) Der Garantieanspruch bezieht sich allein auf Mängel die nachweislich auf einen Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, es handelt sich um eine Beschaffenheitsgarantie. Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleiß, Schönheitsfehler wie zum Beispiel Wickelfalten im Tuch, branchenübliche Abweichungen von Farbe, witterungsbedingte Verfärbungen o.ä., sowie Knack- und Laufgeräusche die durch nicht regelmäßiges Ölen bzw. Reinigen der Markise verursacht werden. Ebenso von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel hervorgerufen durch Verwendung fremder Komponenten oder Bauteile, fehlerhafte Montage, unsachgemäße Bedienung oder Gebrauch (z.B. Regen, Schnee, Sturm). Montagekosten, die im dritten bis siebten Jahr der Garantiezeit anfallen, sind von der Garantie ausgenommen und vom Kunden zu tragen.
(3) Auf kostenlos erbrachte Leistungen oder gelieferte Waren besteht kein Garantieanspruch.
(4) LIPOWEC GmbH behält sich das Recht vor, Gewährleistungs- oder Garantieansprüche abzulehnen, wenn die Produkte durch nicht geschultes Personal oder nicht sach- und fachgerecht montiert sind (einschließlich Elektromontage). Dies gilt auch, wenn die Montage fehlerhaft durch den Kunden selbst erfolgt ist.
(5) Alle Gestellkomponenten inklusive Schnecken- und/oder Kegelradgetriebe (Handbetätigung) erhalten Sie neu geliefert, falls die ursprünglichen Komponenten innerhalb von 7 Jahren ab dem Kaufdatum durch Materialermüdung, Verschleiß oder andere Alterserscheinungen ausfallen.
(6) Ein Markisen-Tuch oder Volant aus der jeweils aktuellen Kollektion erhalten Sie neu geliefert, wenn es innerhalb von 2 Jahren ab dem Kaufdatum durch Verrottungsprozesse Löcher bildet, es gelten die Richtlinien des ITRS.
(7) Einen Motor (Zulieferprodukt) erhalten Sie neu geliefert, wenn er innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ohne Fremdeinwirkung ausfällt. Wir übernehmen im Rahmen der Hersteller-Garantie eine Garantie für den Motor von 2 Jahren, Voraussetzung ist eine produktgerechte Bedienung des Antriebes und ein vorhergehender fachgerechter Anschluss des Motors durch eine zertifizierte Elektrofachkraft.
(8) Die aufgeführten Komponenten unter Punkt 5-7 werden kostenlos nachgeliefert, Montage.- Demontage.- Reparatur- und Entsorgungskosten werden nicht über die Garantie vergütet.
§ 13 Schlichtungsstelle
(1) Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
(2) Wir erkennen den Internet Ombudsstelle unter www.ombudsstelle.at, in der in der Ungargasse 64-66/3/404,1030 Wien, als außergerichtliche Schlichtungsstelle an. Informationen zum Verfahren des Internet Ombudsstelle für die alternative Streitbeilegung nach dem AStG (AStG-Schlichtungsverfahren) finden Sie in den Verfahrensrichtlinien der Schlichtungsstelle. Die Richtlinien für das Schlichtungsverfahren beim Internet Ombudsstelle außerhalb des Anwendungsbereichs des AStG (Standard-Verfahren) finden Sie unter Standardverfahren.
(3) Bei Fragen zum Thema Streitschlichtung wenden Sie sich bitte an unser Service unter der E-Mail Adresse info@lipowec.at oder den Internet Ombudsstelle unter www.ombudsstelle.at.
§ 14 Gerichtsstand
(1) Für alle gegen Lipowec erhobenen Klagen ist das Gericht am Unternehmenssitz von Lipowec: LIPOWEC Handels GmbH, Eggenbergergürtel 49, 8020 Graz, zuständig.
(2) Hat der Verbraucher iSd § 1 KSchG im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.